DURCHFÜHRUNG & BEISETZUNG
Voraussetzung für eine Feuerbestattung ist in Deutschland eine amtliche Genehmigung. Da eine nachträgliche Untersuchung des Verstorbenen (Exhumierung) nach der Einäscherung nicht mehr möglich ist, dürfen keine Zweifel an der Identität des Toten und an der Todesursache bestehen. Daher erfolgt vor der Kremierung eine zweite Leichenschau durch einen Rechtsmediziner oder Amtsarzt im Kühlraum des Krematoriums.
Für die Einäscherung werden Särge aus Holz oder anderen brennbaren, umweltneutralen Stoffen verwendet. Dabei wird der Verstorbene stets in und mit seinem eigenen Sarg eingeäschert, auf Wunsch gerne in eigener Kleidung. Die Kremierung erfolgt in einem Flachbettofen bei einer Mindesttemperatur von 850° C. Der Sarg entzündet sich durch die von der wärmespeichernden Schamottauskleidung des Ofens abgegebenen Hitze von selbst. Die Einäscherung dauert etwa 60 Minuten.
Es gibt zahlreiche Beisetzungsformen für die Asche Verstorbener. In Deutschland besteht die gesetzliche Pflicht zur Beisetzung der Asche auf einem Friedhof. So wird als letzte Ruhestätte der Urne die Beisetzung in der Erde oder in einer Nische in einer Urnenwand ausgewählt.
Darüber hinaus ist eine Beisetzung der Asche in einer biologisch abbaubaren Urne im Wurzelbereich von Bäumen in sogenannten Ruhewäldern möglich. Bei einer Seebestattung wird eine wasserlösliche Urne von Bord eines Schiffes aus im Meer beigesetzt.
Im Gegensatz zu anderen Ländern ist in Deutschland die Aufbewahrung der Asche zu Hause oder im Garten nicht erlaubt.
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